Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 23485

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Insolvenzprofil

Wiener Restaurant Potsdam GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 23485
EUID
DEG1312.HRB23485

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 62/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Kai Petschlies

Termine & Fristen

Antrag auf Vergütungsfestsetzung
05.05.2026
Bekanntmachung
06.05.2026
Prüfungsstichtag
17.06.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wiener Restaurant Potsdam GmbH ist eröffnet. Das Registergericht AG Potsdam hat gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Beteiligte können schriftlich Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung einlegen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Die Frist für den Widerspruch endet am 17.06.2026 (Prüfungsstichtag). Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis. Der Insolvenzverwalter hat am 05.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, der ebenfalls auf der Geschäftsstelle eingesehen werden kann. Insolvenzgläubigern wird eine Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt, zum Antrag Stellung zu nehmen. Die Bekanntgabe erfolgte am 6. Mai 2026 durch das Amtsgericht Potsdam.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

6 IN 62/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wiener Restaurant Potsdam GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 23485 P), ehemals: Luisenplatz 4, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Petschlies, wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen…

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