Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4137
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Wiesner Werkzeugbau GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 4137
EUID
DER2604.HRB4137
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 205/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Michael Heinrich Bette
Adresse
Drosselweg 17, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Aufhebung
27.08.2026 , 07:29 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wiesner Werkzeugbau GmbH ist am 27.08.2026 um 7:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4137 eingetragen und hat seinen Sitz in Lüdenscheid. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Michael Heinrich Bette. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung oder die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 205/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4137 eingetragenen Wiesner Werkzeugbau GmbH, Sauerlandring 6, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Heinrich Bette, Drosselweg 17, …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 205/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4137 eingetragenen Wiesner Werkzeugbau GmbH, Sauerlandring 6, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Heinrich Bette, Drosselweg 17, 58507 Lüdenscheid
wird heute, am 27.08.2026, um 7:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die Erinnerung muss bei dem Amtsgericht Hagen, die sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Hagen, Heinitzstr. 42, 58097 Hagen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Gericht abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
109 IN 205/11
Amtsgericht Hagen, 27.08.2026
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