Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wilhelm GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 521855
EUID
DEB8535.HRB521855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 412/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Wolf-Jürgen Weigel
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2025
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Gipser-, Stukkateur- und Malerarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm GmbH in Gaggenau ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Baden-Baden. Zunächst wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. In einem weiteren Verfahrensschritt wurden die mit Beschluss vom 09.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Wolf-Jürgen Weigel bleibt jedoch für die Erfüllung seiner Pflichten sowie zur Berichtigung von Verfahrenskosten und Abhebung seiner Vergütung bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antr…
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit …
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 09.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Wolf-Jürgen Weigel über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Er bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und seine Vergütung als Sachverständiger sowie als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.06.2026
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