Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 521855
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Insolvenzprofil
Wilhelm GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 521855
EUID
DEB8535.HRB521855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 412/25, 11 IN 552/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2025
Festsetzung Vergütung
02.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Gipser-, Stukkateur- und Malerarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm GmbH in Gaggenau ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Baden-Baden. Zunächst wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. In einem weiteren Verfahrensschritt wurden die mit Beschluss vom 09.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Wolf-Jürgen Weigel bleibt jedoch für die Erfüllung seiner Pflichten sowie zur Berichtigung von Verfahrenskosten und Abhebung seiner Vergütung bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm GmbH in Gaggenau ist Gegenstand mehrerer Beschlüsse des Amtsgerichts Baden-Baden. Zuerst wurde der Antrag einer antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Später wurden die mit Beschluss vom 09.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgeh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm GmbH in Gaggenau ist Gegenstand mehrerer Beschlüsse des Amtsgerichts Baden-Baden. Zuerst wurde der Antrag einer antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Später wurden die mit Beschluss vom 09.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, wobei die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Wolf-Jürgen Weigel für die Erfüllung seiner Pflichten und die Abrechnung von Kosten sowie Vergütung bestehen blieb. Schließlich wurde auch der Antrag der Schuldnerin selbst auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm GmbH in Gaggenau ist Gegenstand mehrerer Beschlüsse des Amtsgerichts Baden-Baden. Zunächst wurde der Antrag einer antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen, wobei Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Wol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm GmbH in Gaggenau ist Gegenstand mehrerer Beschlüsse des Amtsgerichts Baden-Baden. Zunächst wurde der Antrag einer antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen, wobei Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Wolf-Jürgen Weigel, wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Später hob das Gericht die angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 09.09.2025 auf, behielt dem vorläufigen Verwalter jedoch die Verfügungsbefugnis für die Erfüllung seiner Pflichten bei. Parallel dazu wurde der Antrag der Schuldnerin selbst auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ebenfalls mangels Masse abgewiesen. Die aktuelle Situation ist durch die Abweisung beider Anträge auf Verfahrenseröffnung gekennzeichnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antr…
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit …
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 09.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Wolf-Jürgen Weigel über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Er bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und seine Vergütung als Sachverständiger sowie als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 552/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
D…
11 IN 552/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
der AOK - Die Gesundheitskasse Mittlerer Oberrhein, vertreten durch d. Vorstand, -Forderungsmanagement-, Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe, Gz.: 65346446
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße…
11 IN 412/25
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In dem Verfahren über den Antrag
der AOK - Die Gesundheitskasse Mittlerer Oberrhein, vertreten durch d. Vorstand, -Forderungsmanagement-, Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe, Gz.: 65346446
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wilhelm GmbH, Viktoriastraße 29, 76571 Gaggenau, vertreten durch den Geschäftsführer Vaid Serifi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521855
- Schuldnerin -
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"Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Herr Wolf-Jürgen Weigel wurden mit Beschluss vom 02.09.2026 gegen den Schuldner gemäß den §§ 26a, 63 - 65 InsO festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Festgesetzt wurden:
Vergütung xxx zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, Vergütung insgesamt XXX
zu erstattende Auslagen xxx, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, Auslagen insgesamt xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen xxx"
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 02.09.2026
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