Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wilhelm Rink GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRA 2127
EUID
DEM1710.HRA2127
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
Brinkmann Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Gläubigerversammlung
17.06.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Wilhelm Rink GmbH & Co. KG mit Sitz in Solms ist am 18.03.2025 eröffnet worden. Für das Verfahren wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin berechtigt ist, die Masse unter Aufsicht des Sachwalters zu verwalten. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathern. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 06.05.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 17.06.2025 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Wetzlar statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 12/25 . Über das Vermögen der Wilhelm Rink GmbH & Co. KG, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRA 2127), vertr. d.: 1. Rink Verwaltungs-GmbH, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jochen Rink, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms,…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 12/25 . Über das Vermögen der Wilhelm Rink GmbH & Co. KG, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRA 2127), vertr. d.: 1. Rink Verwaltungs-GmbH, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jochen Rink, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms, (Geschäftsführer), 1.2. Gregor Paul Baron, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Es wird die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2025 anzumelden ;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am: Dienstag, 17.06.2025, 10:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar, eine Gläubigerversammlung abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Wetzlar, 18.03.2025
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