Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 45222
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wilhelm Wadenpohl GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 45222
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DER1101.HRB45222
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 37/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.03.2026 , 09:58 Uhr
Eröffnung
11.06.2026 , 08:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2026
Prüfungstermin
13.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Dachdeckerarbeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Geschäftstätigkeit
Ausführung von Dachdeckerarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Wilhelm Wadenpohl GmbH wurden am 25.03.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Regina Knoop als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren ist am 11.06.2026 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 23.0elle 2026 anzumelden. Der Prüfungstermin findet am 13.08.2026 statt, welcher zugleich als Termin der ersten Gläubigerversammlung dient. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 30.07.2026 zur Einsicht bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Wadenpohl GmbH ist am 11.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 25.03.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Regina Knoop zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung i…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Wadenpohl GmbH ist am 11.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 25.03.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Regina Knoop zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 23.07.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der erste Gläubigerversammlungstermin ist, findet am 13.08.2026 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen werden ab dem 30.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde zu. Zudem ist eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marta Wad…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marta Wadenpohl,
ist am 25.03.2026, um 09:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Regina Knoop, Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 37/26
Amtsgericht Düsseldorf, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marta Wadenpohl,
wird wegen Zahlungsunfähigke…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marta Wadenpohl,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.06.2026, um 08:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Regina Knoop, Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf, Telefon: 0211/50669330, Fax: 021150669343.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.08.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 30.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 37/26
Düsseldorf, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marta Wadenpohl,
wi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marta Wadenpohl,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag Vorschuss
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 37/26
Amtsgericht Düsseldorf, 25.08.2026
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