Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wilko Werbetechnik-Center GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ottostraße 21 a, 54294 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 4688
EUID
DET2408V.HRB4688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jakob Joeres
Termine & Fristen
Prüfungstermin
26.06.2025
Schlusstermin
16.10.2025
Aufhebung
19.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Werbung für Handelswaren, Dienstleistungen und alle der Werbung zugänglichen Produkte, insbesondere die Herstellung, Vertrieb und Montage von Schildern, Plakaten und Lichtreklamen sowie der Verleih und die Vermietung von LKW-Arbeitsbühnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH ist am 19.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jakob Joeres festgesetzt worden. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet; die Summe der festgestellten Forderungen belief sich auf 113.823,09 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 13.123,72 EUR verfügbar war. Es wurden Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zum Schlusstermin bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle wurde zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 111/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollst…
23 IN 111/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. …
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 113.823,09 EUR; di…
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 113.823,09 EUR; die Summe des für die Verteilung verfügbaren Betrages beträgt 13.123,72 EUR.
Amtsgericht Trier, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des …
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter bzw. Änderung bereits geprüfter Forderungen entspricht, ist der 16.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete bzw. Änderung bereits geprüfter Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jakob Joeres festgesetzt…
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jakob Joeres festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jakob Joeres festgesetzt worden.…
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jakob Joeres festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. …
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 09.10.2024
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