Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Winning BLW Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Papenberger Straße 37, 42859 Remscheid
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 31440
EUID
DER1608.HRB31440
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 258/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt
Rolle
Sachwalter
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2026 , 11:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.02.2026
Berichtstermin
18.03.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
18.03.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen insbesondere Management dieser sowie Herstellung und Bearbeitung von umgeformten Metallteilen und damit zusammenhängende Qualitätssicherung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 01.01.2026 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Winning BLW Management GmbH eröffnet. Das Verfahren wird in Eigenverwaltung geführt, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.02.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt, dessen Mitglieder unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, Euler Hermes Deutschland, IG Metall Remscheid-Solingen, Herr Rechtsanwalt Maximilian Bei der Kellen und J&T BANKA a.s. sind. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 18.03.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Wuppertal angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Sachwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 258/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31440 eingetragenen Winning BLW Management GmbH, Papenberger Straße 37, 42859 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Roland Heller, Papenberger Straße 37, 42859 Remsc…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 258/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31440 eingetragenen Winning BLW Management GmbH, Papenberger Straße 37, 42859 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Roland Heller, Papenberger Straße 37, 42859 Remscheid und Herrn Vedran Biljaka, Papenberger Straße 37, 42859 Remscheid
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.10./15.10.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf, vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf, Ansprechpartner Herr Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vert d. Herr Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, Gasstr. 29, 22761 Hamburg
IG Metall Remscheid-Solingen, vet. d. Herrn Serdar Üyüklüer, Elberfelder Str. 39, 42853 Remscheid.
Herr Rechtsanwalt Maximilian Bei der Kellen, Oskar-Messters-Straße 20, 85737 Ismaning
J&T BANKA, a.s. Sokolovská 700/113a, Karlin, Prag 8, Postfach 186 00, Identifikation No. 471 15 378, Section B 1731 Handelsregister Prag, vertreten durch Ing. Jan Goláñ und Steffen Gärtner, postalisch zu erreichen über White & Case, z. Hd. Rechtsanwalt Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 18.03.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 258/25
Wuppertal, 01.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.