Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Winteks GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 255831
EUID
DED2601V.HRB255831
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1542 IN 686/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Adresse
Dachauer Straße 140, 80637 München
Telefon
+49(89)31 86 86 88
E-Mail
Termine & Fristen
Verkauf Immobilienvermögen
16.04.2025 , 10:00 Uhr
Gläubigerausschuss Wahl
02.09.2025 , 11:00 Uhr
Stellungnahmefrist Vergütungsantrag
09.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung und Bewirtschaftung des eigenen Grundbesitzes sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Winteks GmbH wurde am 18.04.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Manuela Pietzsch als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Zur Sicherung des Vermögens wurden Verfügungsbeschränkungen sowie ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlassen. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Verkauf von 14 Immobilien-Einheiten im Maschmühlenweg 4/6 in Göttingen zu einem Kaufpreis von 345.000 € ist für den 16.04.2025 angesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Kostenfestsetzung für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung der Insolvenzverwalterin beschlossen. Ein Termin zur (Nach-)Wahl von Ämtern im Gläubigerausschuss findet am 02.09.2025 statt. Die Anhörung der Gläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin (mit beantragten Zuschlägen von 174,12 %) ist für den Zeitraum um den 19.11.2025 anhängig, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 09.12.2025 besteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1542 IN 686/24
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
|
Beschluss:…
Az.: 1542 IN 686/24
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 18.04.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Dachauer Straße 140, 80637 München, Telefon: +49(89)31 86 86 88, Email: inso@ra-pietzsch.de.
|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
15205, 15223, 15232, 15233, 15237, 15241, 15245, 15254,
15259, 15260, 15261, 15264, 15268, 15269, 15279, 15285,
15287, 15290, 15300, 15303, 15308, 15313, 15314, 15319,
15320, 15322, 15323, 15325, 15326, 15329, 15330, 15338,
15340, 15346, 15356, 15358, 15361, 15363, 15364, 15379,
15385, 15391, 15400, 15401, 15405, 15412, 15418, 15422,
15437, 15439, 15443, 15449, 15450, 15455, 15456, 15460,
15461, 15467, 15473, 15480, 15481, 15498, 15506, 15508,
15513, 15517, 15523, 15527, 15528, 15531, 15532, 15536,
15539, 15556, 15557, 15558, 15567, 15581, 15583, 15593,
15594, 15595, 15599, 15600, 15601, 15603, 15610, 15615,
15616, 15617, 15618, 15619, 15620, 15627, 15630
sowie in 14 Eigentumswohnungen im Maschmühlenweg 4/6, Göttingen, Grundbuch von Göttingen, Flurnummern:
22882, 22885, 22893, 22896, 22899, 22927, 23006, 23063,
23066, 23073, 23087, 23106, 23135, 23256
wird angeordnet.
die vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Insolvenzschuldnerin auf ein von ihr zu errichtendes Insolvenzsonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein Insolvenz-Sonderkonto einzuziehen.
werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
1) Rechtsanwältin Pietzsch Manuela, Dachauer Straße 140, 80637…
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
1) Rechtsanwältin Pietzsch Manuela, Dachauer Straße 140, 80637 München
- Insolvenzverwalterin -
2) Schulz Fabian, Silberbach 19, 37445 Walkenried
- Mitglied des Gläubigerausschusses -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur (Nach-)Wahl der zwei unbesetzten Ämter im eingesetzten Gläubigerausschuss
wird bestimmt auf
Dienstag, 02.09.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberh…
Hinweis
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
|
erlässt das Amtsgericht München am 18.09.2025 folgenden
Beschluss
Die Auslagen der Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Dachauer Straße 140, 80637 München, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin für die Kosten Ihrer zusätzlichen Haftpflichtversicherungung werden gemäß § 4 Abs. 3 InsVV wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Auslagen
abzüglich Vorschüsse
0,00
Endbetrag
in Worten:
Die Entnahme der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der Insolvenzverwalterin vom 22.07.2025.
Mit der Vergütung sind auch die Kosten einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme bis zu 2 Mill. Euro pro Versicherungsfall und mit einer Jahreshöchstleistung bis zu 4 Mill. Euro abgegolten. Ist die Verwaltung mit einem darüber hinausgehenden Haftungsrisiko verbunden, so sind die Kosten einer entsprechend höheren Versicherung als Auslagen zu erstatten. § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 InsVV.
Eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist erforderlich und notwendig, da die Haftungsrisiken in diesem Verfahren im Vergleich zu einem Durchschnittsverfahren deutlich überschritten werden. Insbesondere weil die Insolvenzverwalterin mehrere Immobilien zu verwalten und verwerten hat, liegt hier ein besonderes Haftungsrisiko vor. Die abgeschlossene Vermögenshaftpflichtversicherung ist auch der Höhe nach verhältnismäßig und ist nach Angaben der Insolvenzverwalterin das günstigste Angebot.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erfolgt die Bekanntga…
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erfolgt die Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners zum eingereichten Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 15.10.2025 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 174,12 %.
Es besteht Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 09.12.2025.
Akteneinsichtsgesuche sind rechtzeitig vorab schriftlich bei Gericht zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger…
1542 IN 686/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winteks GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255831
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Verkauf des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilienvermögens (14 Appartements), gelegen
im Maschmühlenweg 4/6 in 37037 Göttingen, zu einem Kaufpreis von 345.000 €, davon ein Massekostenanteil von 45.0000 €
wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.04.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.