Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wintouch Store GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Welseder Str. 29 a, 31840 Hessisch Oldendorf
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 215078
EUID
DEP2305.HRB215078
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 61/21 -3
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Hans-Joachim Berner
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.09.2025
Gläubigerversammlung
23.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Elektro- und Unterhaltungsgeräte, allgemeine Handelswaren und Onlineverkauf/-verwaltung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Hans-Joachim Berner wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde Dr. Hans-Joachim Berner als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Es wurden Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis zugelassen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung wurde auf den 23.02.2026 bestimmt. Zudem wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 15.09.2025 festgelegt wurde. Das Verfahren soll mit gerichtlicher Genehmigung eine Schlussverteilung erfahren, wobei ein verfügbarer Massebestand von 8.007,30 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 964.765,46 € zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenst…
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenstraße 3, 31785 Hameln, wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 23.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenstraße…
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenstraße 3, 31785 Hameln, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 11.458,32 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 37.230,70 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 1.590,41 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 63,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 18 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenstraße…
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenstraße 3, 31785 Hamelnsoll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 8.0073 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 964.765,46 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Hameln, Az.: 36 IN 61/21 -3."
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Dirk Georg Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Dirk Georg Koch, Am Klagesmarkt 18, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dirk Georg Koch, Blomberger Str. 1, 31785 Ha…
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Dirk Georg Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Dirk Georg Koch, Am Klagesmarkt 18, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dirk Georg Koch, Blomberger Str. 1, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 07.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Dirk Georg Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Dirk Georg Koch, Am Klagesmarkt 18, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dirk Georg Koch, Blomberger Str. 1, 31785 Ha…
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Dirk Georg Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Dirk Georg Koch, Am Klagesmarkt 18, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dirk Georg Koch, Blomberger Str. 1, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Erhöhung für 12 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.02.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 8.725,16 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenstraße…
36 IN 61/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wintouch Store GmbH, vertr.d.d. GF. Georg Dirk Koch, Welseder Str. 29a, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215078), vertr. d.: 1. Georg Dirk Koch, 1. OG., Sackstraße 2, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Winfrid J. Honke, Wendenstraße 3, 31785 Hameln, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 13.08.2025
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