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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wismarer Individual Reisen e.V. ist anhängig. Das Registergericht Amtsgericht Schwerin hat zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen den ehemaligen Vorstand Klaus-Peter Richels auf Zahlung in Höhe von 12.000,00 EUR wegen Schadenersatz/Erlösherausgabe das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2024 bei dem Amtsgericht Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen. Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
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