Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
witchTec GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 3128
EUID
DEW1215.HRA3128
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 490/18 (361)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Schlusstermin
09.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Beim Amtsgericht Magdeburg ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der witchTec GmbH & Co. KG anhängig. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Andernfalls ist eine befristete Erinnerung zulässig, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der witchTec GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Magdeburg anhängig. Im Verfahren wurde die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Gerichts angeordnet, wobei aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens auf eine ausführliche Veröffe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der witchTec GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Magdeburg anhängig. Im Verfahren wurde die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Gerichts angeordnet, wobei aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens auf eine ausführliche Veröffentlichung verzichtet wird. Das schriftliche Verfahren zur Beendigung der Insolvenz ist angeordnet. Die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wurde der 09.11.2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 196.793,27 EUR, wovon für die Schlussverteilung ein Betrag in Höhe von 312,91 EUR zur Verfügung steht. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren witchTec GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr. d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela Flachkamp, Neue Straße …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren witchTec GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr. d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela Flachkamp, Neue Straße 8, 19249 Lübtheen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 490/18 (361) - (20.08.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren witchTec GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr. d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela Flachkamp, Neue Straße …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren witchTec GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr. d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela Flachkamp, Neue Straße 8, 19249 Lübtheen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 09.11.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige der Insolvenzverwalterin 196.793,27 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 312,91 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 490/18 (361) - (01.10.2026)
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