Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wittbau Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 211453
EUID
DEP2305.HRB211453
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 695/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
20.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittbau Projekt GmbH in Hannover ist am 20.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Amtsgericht Hannover hat den entsprechenden Beschluss erlassen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingelegt werden und muss den angefochtenen Beschluss sowie die Anfechtungserklärung enthalten. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 695/14 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittbau Projekt GmbH, Weidendamm 30, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 211453), vertr. d.: Flamur Kelmendi, zuletzt wohnhaft Stendaler Str. 19, 39638 Hansestadt Gardelegen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 gemäß § 200 InsO…
907 IN 695/14 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittbau Projekt GmbH, Weidendamm 30, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 211453), vertr. d.: Flamur Kelmendi, zuletzt wohnhaft Stendaler Str. 19, 39638 Hansestadt Gardelegen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.04.2026
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