Termin zur Erörterung und Abstimmung über Insolvenzplan
20.05.2026 , 11:00 Uhr
Stichtag für Stellungnahmen zu Vergütungsanträgen
15.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Aufbau und die Organisation eines Netzwerkes von Kliniken und Arztpraxen, die durch eigenständige Dritte geführt werden, Beratung von Mitgliedern des Netzwerkes und von anderen Kliniken bzw. Arztpraxen sowie Erbringung sonstiger nicht-medizinischer Dienstleistungen für dieselben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Insolvenzplan vorgelegt. Das Amtsgericht Hannover hat einen Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan anberaumt. Der Insolvenzplan mit Anlagen sowie die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Regelungen des Plans im Termin inhaltlich geändert werden können. Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn im Abstimmungstermin widersprochen und gegen den Plan gestimmt wurde.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH ist eröffnet. Der Termin zur Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan ist auf den 20.05.2026 anberaumt. Der Stichtag für die Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH ist eröffnet. Der Termin zur Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan ist auf den 20.05.2026 anberaumt. Der Stichtag für die Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters wird auf den 15.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hannover hat einen Termin zur Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan auf den 20.05.2026 anberaumt. Der Insolvenzplan mit Anlagen sowie eingegangene S…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hannover hat einen Termin zur Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan auf den 20.05.2026 anberaumt. Der Insolvenzplan mit Anlagen sowie eingegangene Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme niedergelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Regelungen des Plans im Termin inhaltlich geändert werden können. Zudem wurde ein Stichtag für Anhörungen zu Vergütungsanträgen auf den 15.07.2026 bestimmt, bis zu dem Stellungnahmen beim Insolvenzgericht eingehen müssen. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch sowie die des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch sind festgesetzt worden; die Beträge unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des endgültigen Verwalters betrug 28.406,23 EUR, wobei sich eine Masse von 25.852,04 EUR ergab.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Hannover
Beschluss
902 IN 195/23 - 1 -
20.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288),
vertreten durch:
Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Gesc…
Amtsgericht
Hannover
Beschluss
902 IN 195/23 - 1 -
20.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288),
vertreten durch:
Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),
wird Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 20.05.2026, 11:00 Uhr, Zimmer 225, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Insolvenzplan mit Anlagen sowie die ggf. eingegangenen Stellungnahmen nach § 232 InsO sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Dr. Kramer
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 195/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288), vertr. d.: Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der …
902 IN 195/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288), vertr. d.: Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 15.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 195/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288), vertr. d.: Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des v…
902 IN 195/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288), vertr. d.: Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.06.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
III.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 195/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288), vertr. d.: Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen d…
902 IN 195/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportsclinic Germany GmbH, c/o Steuerberater Marcel Russo, Uhlemeyerstraße 25, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 204288), vertr. d.: Dr. Andreas Bänzinger, Sonnenbergstr. 42, 9038 Rehetobel, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 25.852,04 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 2.554,19 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 28.406,23 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von ... EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.07.2026
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