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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29.05.2024 um 12:35 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wittchow Bau CBM GmbH, eingetragene Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157911, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Lamprecht vertreten und betreibt Beton- und Maurerarbeiten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Finn Peters bestellt worden. Über die Schuldnerin sind Verfügungen über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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