Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 5675
EUID
DER2713.HRA5675
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 19/12
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG ist der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, aus wichtigem Grund entlassen worden. An seiner Stelle ist die Rechtsanwältin Ines Cammann zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Gegen diesen Beschluss steht dem Insolvenzverwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Münster schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Soweit mit dem Beschluss gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist ebenfalls binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster einzulegen. Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist auch elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 81 IN 19/12 bearbeitet. Im Rahmen des Verfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden. An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Ines Cammann …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 81 IN 19/12 bearbeitet. Im Rahmen des Verfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden. An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Ines Cammann zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Zudem werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 04.03.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 19/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter 5675 eingetragenen Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG, Rieckstraße 30, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 19/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter 5675 eingetragenen Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG, Rieckstraße 30, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Beckum unter HRB 7097 eingetragene Wittkemper Beteiligungs-GmbH, Rieckstraße 30, 59269 Beckum, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Niemerg, Flurstr. 25, 48231 Warendorf
ist Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl, aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden, § 59 InsO.
An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Ines Cammann, Kanzlei Streitbörger GbR - Insolvenzverwaltung - Sanierung, Paderborner Str. 11, 33415 Verl, zur neuen Verwalterin bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Entlassung des Insolvenzverwalter/Treuhänders bzw. Treuhänders in der Restschuldbefreiungsphase steht dem Insolvenzverwalter/Treuhänder bzw. Treuhänder in der Restschuldbefreiungsphase das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 59 Abs. 2 Satz InsO, 292 Abs. 3 S. 2. InsO, § 313 Abs. 1 S. 3 InsO a.F., § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Soweit mit dem Beschluss auch gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 19/12
Amtsgericht Münster, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 19/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter 5675 eingetragenen Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG, Rieckstraße 30, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 19/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter 5675 eingetragenen Wittkemper Hochbau GmbH & Co.KG, Rieckstraße 30, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Beckum unter HRB 7097 eingetragene Wittkemper Beteiligungs-GmbH, Rieckstraße 30, 59269 Beckum, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Niemerg, Flurstr. 25, 48231 Warendorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 19/12
Amtsgericht Münster, 21.01.2025
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