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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Sie kann als herrschende und beherrschte Gesellschaft Unternehmensverträge abschließen.
Das Amtsgericht Paderborn hat am 06.06.2025 um 11:41 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WKA Beteiligungs-GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Birte Meister bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt, da Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Die Bekanntmachung datiert vom 14.05.2025, wobei das Datum der Anordnung der vorläufigen Maßnahmen der 06.06.2025 ist.
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