Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WKM Unternehmensberatung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Humboldtstraße 189, 45149 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 19131
EUID
DER2503.HRB19131
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 131/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dominique Schulz
Adresse
Haumannplatz 4, 45130 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
26.11.2025 , 20:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2025
Niederlegung Unterlagen
05.01.2026
Berichtstermin
19.01.2026
Masseunzulänglichkeit angezeigt
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Unternehmensberatung sowie die Vermittlung von Personal für steuerberatende-, wirtschaftsprüfende- und juristische Berufe sowie die Vermittlung des Kaufs und Verkaufs von Kanzleien im vorgenannten Umfang.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKM Unternehmensberatung GmbH wurde am 26.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dominique Schulz ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 30.12.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.01.2026. Spätestens ab dem 05.01.2026 wurden die Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Am 15.04.2026 ging bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 131/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19131 eingetragenen WKM Unternehmensberatung GmbH, Humboldtstr- 189, 45149 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Kleine-Möllhoff, Humboldtstr. 1…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 131/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19131 eingetragenen WKM Unternehmensberatung GmbH, Humboldtstr- 189, 45149 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Kleine-Möllhoff, Humboldtstr. 189, 45149 Essen
ist am 15.04.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
160 IN 131/25
Amtsgericht Essen, 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 131/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19131 eingetragenen WKM Unternehmensberatung GmbH, Humboldtstr- 189, 45149 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Kleine-Möllhoff, Humboldtstr. 189, 45149 Essen
Geschäftsz…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 131/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19131 eingetragenen WKM Unternehmensberatung GmbH, Humboldtstr- 189, 45149 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Kleine-Möllhoff, Humboldtstr. 189, 45149 Essen
Geschäftszweig: die Unternehmensberatung sowie die Vermittlung von Personal u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.11.2025, um 20:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dominique Schulz, Haumannplatz 4, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 05.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
160 IN 131/25
Essen, 26.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.