Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WKV Aktion Holding UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45959
EUID
DET2408V.HRB45959
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 59/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kinn
Kanzlei
Laub Rechtsanwälte
Adresse
Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier
Telefon
0651/9924144
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
09.02.2024
Prüfungstermin
23.02.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKV Aktion Holding UG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Kinn ist bestellt. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Die Frist zur Anmeldung dieser Forderungen endet am 09.02.2024. Die Anmeldung muss schriftlich beim Insolvenzverwalter unter Beifügung entsprechender Unterlagen erfolgen. Die Prüfung der Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 23.02.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKV Aktion Holding UG, Gartenstraße 9, 54611 Hallschlag (AG Wittlich, HRB 45959), vertr. d.: Dr. Michael Otten, Friedhofstraße 49, 52146 Würselen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Te…
9 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKV Aktion Holding UG, Gartenstraße 9, 54611 Hallschlag (AG Wittlich, HRB 45959), vertr. d.: Dr. Michael Otten, Friedhofstraße 49, 52146 Würselen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 09.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Kinn, Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier, Tel.: 0651/9924144, Fax: 0651/9924146, E-Mail: insolvenzen@laub-rechtsanwaelte.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bitburg, 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKV Aktion Holding UG, Gartenstraße 9, 54611 Hallschlag (AG Wittlich, HRB 45959), vertr. d.: Dr. Michael Otten, Friedhofstraße 49, 52146 Würselen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kinn festgesetz…
9 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKV Aktion Holding UG, Gartenstraße 9, 54611 Hallschlag (AG Wittlich, HRB 45959), vertr. d.: Dr. Michael Otten, Friedhofstraße 49, 52146 Würselen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kinn festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bitburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 17.07.2026
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