Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WKV GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bayreuth HRA 3350
EUID
DED4301V.HRA3350
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bayreuth
Aktenzeichen
IN 233/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Exner
Adresse
Ludwigstraße 50, 95028 Hof
Telefon
+49(9281)8331080
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKV GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Bayreuth. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Exner bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. SeniVita FEV AG angemeldeten Forderung. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 233/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WKV GmbH & Co. KG, Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DHW Bayreuth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vetterl Manfred, Bahnhofsteig 4, 91257 Pegnitz und Dr. Wiesent Horst
Registergericht: Amt…
IN 233/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WKV GmbH & Co. KG, Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DHW Bayreuth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vetterl Manfred, Bahnhofsteig 4, 91257 Pegnitz und Dr. Wiesent Horst
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3350
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Ludwigstraße 50, 95028 Hof
Telefon: +49(9281)8331080
Telefax: +49(9281)8331089
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
Die Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fa. SeniVita FEV AG, AG Bayreuth IN 15/21 (lfd. Nr. 29) angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 16.10.2024
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