Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WM Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 53154
EUID
DET2304V.HRB53154
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 21/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
12.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Baudienstleistungen im Innenausbau, insbesondere Bodenlegerarbeiten, Estrichleger, Parkettleger, Fliesen-, Platten-, Mosaiklegung, die Raumausstattung, der Trockenbau, Elektrikerarbeiten im Hochbau, Kabelzugarbeiten, der Einbau genormter Fertigbauteile und der Garten- und Landschaftsbau, der Handel mit Waren in den vorgenannten Bereichen und die Erbringung von Dienstleistungen wie Reinigungstätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WM Projekt GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung, die zuvor ergangen waren, sind am selben Tag aufgehoben worden. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin WM Projekt GmbH, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, vertr. d.: Bartosz Majkut, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 1…
4 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin WM Projekt GmbH, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, vertr. d.: Bartosz Majkut, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 12.05.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 12.05.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbi.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WM Projekt GmbH, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, vertr. d.: Bartosz Majkut, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 2…
4 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WM Projekt GmbH, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, vertr. d.: Bartosz Majkut, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 12.05.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 12.05.2026
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