Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
La Donna Mode GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Poststraße 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26965
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2210V.HRB26965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 59/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Termine & Fristen
Schlusstermin
14.07.2026
Stichtag Gläubigerversammlung
30.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist dder Handel mit Textilien, Accessoires, Dekorationsartikeln und Blumen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel mit Textilien, Accessoires, Dekorationsartikeln und Blumen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat angeordnet, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen durchzuführen. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 14.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Beschluss erging am 12.05.2026.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage auf der Insolvenzmasse in Höhe von 28.499,86 EUR sowie der erstatteten Vorsteuer basiert. Die Anordnung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage auf der Insolvenzmasse in Höhe von 28.499,86 EUR sowie der erstatteten Vorsteuer basiert. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist aufgehoben worden. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung wurde auf den 30.09.2026 bestimmt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Zudem ist ein Schlusstermin angesetzt worden, bei dem das Schlussverzeichnis niedergelegt ist. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 12.022,93 EUR abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Festgestellte Forderungen betragen 82.677,57 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 59/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26965), vertr. d.: Lieselotte Karin Hause, Barbarastr. 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen w…
6 IN 59/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26965), vertr. d.: Lieselotte Karin Hause, Barbarastr. 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
La Donna Mode GmbH
Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - 6 IN 59/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststraße 5, 53474
Bad Neuenahr-Ahrweiler soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zu
Aktenzeichen 6 I…
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
La Donna Mode GmbH
Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - 6 IN 59/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststraße 5, 53474
Bad Neuenahr-Ahrweiler soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zu
Aktenzeichen 6 IN 59/20 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler niedergelegt. Der
Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 12.022,93 €, abzüglich noch zu begleichender
Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in
Höhe von 82.677,57 €.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 59/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26965), vertr. d.: Lieselotte Karin Hause, Barbarastr. 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann fe…
6 IN 59/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26965), vertr. d.: Lieselotte Karin Hause, Barbarastr. 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 28.499,86 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 1.124,50 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 29.624,36 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 185,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 53 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 59/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26965), vertr. d.: Lieselotte Karin Hause, Barbarastr. 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2…
6 IN 59/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der La Donna Mode GmbH, Poststr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26965), vertr. d.: Lieselotte Karin Hause, Barbarastr. 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 30.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 03.08.2026
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