Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W&O Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Münchener Straße 100a, 45145 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 31667
EUID
DER2503.HRB31667
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 124/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
31.05.2024 , 08:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.07.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
31.07.2024
Prüfungstermin
12.08.2024
Prüfungsstichtag nachträglicher Forderungen
26.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Speditions-, Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sowie Postwurfsendungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 31.05.2024 um 08:58 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&O Logistik GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 15.09.2023 von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich werden die Verfahren 165 IN 124/23, 165 IN 7/24 und 165 IN 138/23 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.07.2024 anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 12.08.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 31.07.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&O Logistik GmbH ist am 31.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 165 IN 124/23, 165 IN 7/24 und 165 IN 138/23 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rech…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&O Logistik GmbH ist am 31.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 165 IN 124/23, 165 IN 7/24 und 165 IN 138/23 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.07.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 12.08.2024 statt. Spätestens ab dem 31.07.2024 werden die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen zur Einsicht niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 18.08.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 26.10.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 124/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31667 eingetragenen W&O Logistik GmbH, Münchener Str. 100a, 45145 Essen, frühere Anschrift: Hollestr. 1, 45127 Essen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammed Fawzi Hussein Ogai…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 124/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31667 eingetragenen W&O Logistik GmbH, Münchener Str. 100a, 45145 Essen, frühere Anschrift: Hollestr. 1, 45127 Essen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammed Fawzi Hussein Ogaili , Petersdorfer Str. 15, 18147 Rostock,
Geschäftszweig: Erbringung von Speditions-,Kurier-, u. Postdienstleistungen sowie Postwurfsendungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.05.2024, um 08:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 165 IN 124/23 und 165 IN 7/24 und 165 IN 138/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.08.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 31.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
165 IN 124/23
Essen, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 124/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31667 eingetragenen W&O Logistik GmbH, Münchener Str. 100a, 45145 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammed Fawzi Hussein Ogaili , Petersdorfer St…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 124/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31667 eingetragenen W&O Logistik GmbH, Münchener Str. 100a, 45145 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammed Fawzi Hussein Ogaili , Petersdorfer Str. 15, 18147 Rostock
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 124/23
Amtsgericht Essen, 18.08.2026
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