Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Garmischer Straße 4, 80339 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 210536
Stammkapital
100.000,00 DEM (≈ 51.129,19 EUR)
EUID
DED2601V.HRB210536
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1503 IN 910/14
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Adresse
Blutenburgstraße 43, 80636 München
Telefon
+49(89)37508905
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.06.2014
Forderungsanmeldefrist
28.05.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
09.07.2026
Schlusstermin
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Konstruktion und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Bauelementen und Geräten für die Technik der magnetischen Aufzeichnung sowie von elektromagnetischen und magnetoresistiven Funktionseinheiten und ihren Komponenten, ferner von elektronischen Geräten und Bauteilen, auch der Meßtechnik, ferner von Sensoren, ihren Bauelementen und Zubehör.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Elektro & Elektronik
Subbranche
Elektronische Komponenten
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von Bauelementen, Geräten, Sensoren und Komponenten für Magnettechnik, Elektronik und Messtechnik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH ist am 30.06.2014 eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Saponjic ist bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen der Tabellenblattnummer 2 (§ 38 InsO) geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Zudem wurden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 28.05.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten steht bis 09.07.2026 die Möglichkeit offen, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH ist am 30.06.2014 eröffnet worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Handelsregisternummer lautet HRB 210536. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan vertreten. Der Insolvenzverwalter is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH ist am 30.06.2014 eröffnet worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Handelsregisternummer lautet HRB 210536. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan vertreten. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Saponjic. Im Verfahren wurden verschiedene Schritte im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Zunächst wurden Insolvenzgläubiger aufgefordert, nachrangige Forderungen der Rangklasse § 39 Abs. 1 InsO bis zum 28.05.2026 anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Möglichkeit, Widersprüchen gegen die Forderungsanmeldungen bis zum 09.07.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Zudem wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren abgewickelt. Die Beteiligten konnten sich bis einschließlich 23.11.2026 zu den Forderungsanmeldungen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung äußern. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt, wobei vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Die Unterlagen zur Rechnungslegung und Forderungsanmeldungen waren in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1503 IN 910/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH, Garmischer Straße 4, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210536
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin a…
1503 IN 910/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH, Garmischer Straße 4, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210536
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 09.10.2014 von der Prüfung ausgenommenen nachträglich angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 2 (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1503 IN 910/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH, Garmischer Straße 4, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210536
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem…
1503 IN 910/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH, Garmischer Straße 4, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210536
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 30.06.2014 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 28.05.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Blutenburgstraße 43, 80636 München
Telefon: +49(89)37508905
Telefax: +49(89)37508910
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 09.07.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1503 IN 910/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH, Garmischer Straße 4, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210536
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung de…
1503 IN 910/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Woelke Magnetbandtechnik Betriebs GmbH, Garmischer Straße 4, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Meyerweissflog Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210536
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.09.2026
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