Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnbauprojekt Weißig GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 40963
EUID
DEU1104.HRB40963
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
532/548 IN 896/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Seidel
Adresse
Königstraße 25, 01097 Dresden
Telefon
0351 44282800
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
11.10.2026 , 17:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.11.2026
Frist für Anträge und Stellungnahmen
31.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnbauprojekt Weißig GmbH mit Sitz in Radebeul ist am 11.10.2026 um 17:17 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Seidel aus Dresden bestellt. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Gabriele Jaeger-Kozka vertreten. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO schriftlich bis zum 19.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensschritten, wie der Bestätigung des Gläubigerausschusses oder der Beauftragung eines Insolvenzplans, sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 31.12.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist trägt das Gericht das Ergebnis in die Tabelle ein. Gläubiger, die elektronische Dokumente empfangen können, können ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/548 IN 896/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnbauprojekt Weißig GmbH, Moritzburger Straße 18, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 40963
vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriele Jaeger-Kozka
- wurde am 11.10.2026 um 17:17 Uhr das In…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/548 IN 896/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnbauprojekt Weißig GmbH, Moritzburger Straße 18, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 40963
vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriele Jaeger-Kozka
- wurde am 11.10.2026 um 17:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de Telefon geschäftlich: 0351 44282800 Telefax: 0351 44282801
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.12.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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