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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 29.11.2024 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung bestimmt. Die Versammlung soll über die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO zu einem Vergleich mit der Geschäftsführerin der Komplementärin abstimmen, der der Abgeltung möglicher Haftungsansprüche dient. Der Termin findet am 12.12.2024 statt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
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