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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen und Leben GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung wurde die Zustimmung der Gläubiger zu einem abgeschlossenen Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gegen den Geschäftsführer durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 53.675,00 EUR bestimmt. Die Frist für die Einreichung von Schriftsätzen endet am 30. Dezember 2024. Sollte die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung zum Vergleich gemäß § 160 InsO als erteilt. Zudem wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum Prüfungsstichtag, dem 30. Dezember 2024, bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
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