Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Meyerholz 6, 28832 Achim
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 203799
EUID
DEP2716.HRA203799
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 14/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Penczek
Adresse
Am Wall 165/167, 28195 Bremen
Telefon
0421/69648810
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.02.2024 , 14:00 Uhr
Eröffnung
03.05.2024 , 17:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.06.2024
Prüfungstermin
01.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG, Achim, ist am 22.02.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Penczek bestellt worden. Am 03.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Thomas Penczek ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 27.06.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.08.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Punkte schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 203799), vertr. d.: 1. "Alte Festwiese" Elze Verwaltungs GmbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heinz Klöpper, Schul…
11 IN 14/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 203799), vertr. d.: 1. "Alte Festwiese" Elze Verwaltungs GmbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heinz Klöpper, Schulstraße 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist am 22.02.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Penczek, Am Wall 165/167, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3387222 bestellt worden.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/24: Über das Vermögen der Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 203799), vertr. d.: 1. "Alte Festwiese" Elze Verwaltungs GmbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heinz Klöpper, Schulstraße 4, 28832 Achim, (Geschäfts…
11 IN 14/24: Über das Vermögen der Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 203799), vertr. d.: 1. "Alte Festwiese" Elze Verwaltungs GmbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heinz Klöpper, Schulstraße 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist am 03.05.2024 um 17:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Penczek, Am Wall 165/167, 28195 Bremen, Tel.: 0421/69648810, Fax: 0421/696488199.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 07.05.2024
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