Der Ankauf von Grundstücken, deren Erschließung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bebauung und Vermarktung, insbesondere des Wohnparks "Zum Fürstendamm" in Meuschau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnpark Meuschau GmbH ist am 30.04.2024 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zuvor war am 13.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und die Antragstellerin in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt worden. Zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heitje Thürnagel bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 24.06.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Datum sind unter anderem Widersprüche gegen Forderungen und Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin schriftlich bei Gericht einzureichen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 55/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnpark Meuschau GmbH, Krügerbrücke 8, 06449 Aschersleben, Der Ankauf von Grundstücken, deren Erschließung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bebauung und Vermarktung, insbesondere des Wohnparks "Zum Fürstendamm" in Meuschau (AG Stendal, HRB…
340 IN 55/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnpark Meuschau GmbH, Krügerbrücke 8, 06449 Aschersleben, Der Ankauf von Grundstücken, deren Erschließung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bebauung und Vermarktung, insbesondere des Wohnparks "Zum Fürstendamm" in Meuschau (AG Stendal, HRB 209775), vertr. d.: André Blechschmidt, Markt 23, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2024 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heitje Thürnagel, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: HThuernagel@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Wohnpark Meuschau GmbH, Krügerbrücke 8, 06449 Aschersleben, Ankauf von Grundstücken, Erschließung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bebauung und Vermarktung, insbesondere des Wohnparks "Zum Fürstendamm" in Meuschau (AG Stendal, HRB 209775), vertr. d.: André Blechschmidt,…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Wohnpark Meuschau GmbH, Krügerbrücke 8, 06449 Aschersleben, Ankauf von Grundstücken, Erschließung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bebauung und Vermarktung, insbesondere des Wohnparks "Zum Fürstendamm" in Meuschau (AG Stendal, HRB 209775), vertr. d.: André Blechschmidt, Markt 23, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Heitje Thürnagel, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: HThuernagel@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.05.2024 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.06.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 30.04.2024 - (340 IN 55/24 (371))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 340 IN 55/24 (371). In dem Insolvenzverfahren Wohnpark Meuschau GmbH, Krügerbrücke 8, 06449 Aschersleben, Ankauf von Grundstücken, Erschließung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bebauung und Vermarktung, insbesondere des Wohnparks "Zum Fürstendamm" in Meuschau (AG Stendal, HRB 209775), vertr. d.: And…
Geschäfts-Nr.: 340 IN 55/24 (371). In dem Insolvenzverfahren Wohnpark Meuschau GmbH, Krügerbrücke 8, 06449 Aschersleben, Ankauf von Grundstücken, Erschließung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bebauung und Vermarktung, insbesondere des Wohnparks "Zum Fürstendamm" in Meuschau (AG Stendal, HRB 209775), vertr. d.: André Blechschmidt, Markt 23, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 26.07.2024.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.