Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnungsbaugesellschaft Levermann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 18414
EUID
DER2108.HRB18414
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 69/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
27.01.2025
Eröffnung
26.05.2025 , 11:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Einsichtnahme Unterlagen
11.08.2025
Prüfungstermin
25.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 26.05.2025 um 11:12 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Levermann GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 27.01.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Kuhlmann ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.08.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen und der Bericht des Verwalters werden ab dem 11.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die gesetzlichen Zustellungen durchzuführen. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 69/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18414 eingetragenen Wohnungsbaugesellschaft Levermann GmbH, Neuer Garten 4, 32361 Preußisch Oldendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Levermann, Feldmark 1, 32…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 69/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18414 eingetragenen Wohnungsbaugesellschaft Levermann GmbH, Neuer Garten 4, 32361 Preußisch Oldendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Levermann, Feldmark 1, 32361 Preußisch Oldendorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.05.2025, um 11:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 69/25
Bielefeld, 26.05.2025
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