Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 98532
EUID
DEM1103.HRB98532
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 240/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Andrea Wolf
Adresse
Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme Vergütung
09.09.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
16.09.2024
Aufhebung
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und Vertrieb im Bereich Heizung, Sanitär, Kälte und Klima sowie die Ausführung von Sanitärinstallationen und Klemptnerarbeiten und die damit verbundenen Tätigkeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim, wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Das Amtsgericht Darmstadt hat die Entscheidung am 20.05.2026 getroffen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor waren im Rahmen des Verfahrens verschiedene gerichtliche Maßnahmen ergangen. So wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Wid…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor waren im Rahmen des Verfahrens verschiedene gerichtliche Maßnahmen ergangen. So wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Widerspruch bis zum 16.09.2024 möglich war. Zudem erhielt die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Anträgen der Insolvenzverwalterin auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren bis zum 09.09.2024. Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens wurde am 20.05.2026 vom Amtsgericht Darmstadt verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 240/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: 1. Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefanie Zech, Goethestr. 13, 65428 Rüsselsheim, wird gemäß § 200 InsO aufgeh…
9 IN 240/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: 1. Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefanie Zech, Goethestr. 13, 65428 Rüsselsheim, wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1…
Geschäfts-Nr. 9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 16.09.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 19.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und…
9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 09.09.2024. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: 1. Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefanie Zech, Goethestr. 13, 65428 Rüsselsheim, sind Vergütung und Auslag…
9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: 1. Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefanie Zech, Goethestr. 13, 65428 Rüsselsheim, sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV (Bruchteil: 40 %)
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nora Wagner, Eisenstraße 48a, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142/20788-80, Fax: 06142/2078872, E-Mail: kanzlei@insowagner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.04.2021 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 28.294,61 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund der Betriebsfortführung war ein Zuschlag von 15 % auf den Regelbruchteil angemessen und gerechtfertigt. Eine Vergleichsberechnung wurde vorgelegt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.09.2024
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