Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wendebrück 20, 38110 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 206022
EUID
DEP1103.HRB206022
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 60/17 a
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
27.05.2026
Festsetzung Vergütung endgültiger Verwalter
27.05.2026
Einstellung
09.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Heizungs-und Sanitäranlagen sowie Klimaanlagen, der Handel mit sowie der Im- und Export von Geräten und Materialien für die Fliesen-Platten-Naturstein- und Mosaikverlegung aller Art sowie der Heizungs- und Sanitärgroßhandel
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind Rechtsanwalt Peter Steuerwald als vorläufiger Insolvenzverwalter sowie später als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss vom 27.05.2026 festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Berechnungsmasse für die Vergütung des vorläufigen Verwalters betrug 8.223,93 EUR, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % zugrunde gelegt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters festgestellt. Die Berechnungsmasse hierfür belief sich auf 6.503,25 EUR. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens wurde ein Zuschlag von 65 % gewährt. Zudem wurden Zustellungskosten in Höhe von 480,00 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH ist eröffnet worden. Zunächst wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH ist eröffnet worden. Zunächst wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald auf Basis einer Berechnungsmasse von 6.503,25 EUR unter Gewährung eines Zuschlags von 65 % aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens festgesetzt. Die Zustellungskosten wurden mit 480,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer ermittelt. Das Verfahren ist am 09.07.2026 nach Anhörung der Gläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 60/17 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Wendebrück 20, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206022), vertr. d.: Nils Niefünd, als GF d. Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Höhnkoppel 22 EG, 22179 Hamburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und A…
274 IN 60/17 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Wendebrück 20, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206022), vertr. d.: Nils Niefünd, als GF d. Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Höhnkoppel 22 EG, 22179 Hamburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 8.223,93 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 60/17 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Wendebrück 20, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206022), vertr. d.: Nils Niefünd, als GF d. Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Höhnkoppel 22 EG, 22179 Hamburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung u…
274 IN 60/17 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Wendebrück 20, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206022), vertr. d.: Nils Niefünd, als GF d. Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Höhnkoppel 22 EG, 22179 Hamburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 65 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 6.503,25 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens war ein Zuschlag von 65 % antragsgemäß zu gewähren. Der Zuschlag resultiert aus Verwertungshandlungen und wurde im Vergütungsantrag plausibel dargelegt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 480,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 160 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 60/17 a: In dem Insolvenzverfahren Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Wendebrück 20, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206022), vertr. d.: Nils Niefünd, als GF d. Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Höhnkoppel 22 EG, 22179 Hamburg, (Geschäftsführer), ist das Verfahren gem. § 207 InsO am 09.07…
274 IN 60/17 a: In dem Insolvenzverfahren Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Wendebrück 20, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206022), vertr. d.: Nils Niefünd, als GF d. Wolf Lüftung, Heizung, Sanitär, Gas GmbH, Höhnkoppel 22 EG, 22179 Hamburg, (Geschäftsführer), ist das Verfahren gem. § 207 InsO am 09.07.2026 nach Anhörung der Gläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.