Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolff-Hochbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599
EUID
DEG1207.HRB14599
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 125/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.03.2024
Prüfungstermin
18.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH ist eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Am 09. Februar 2024 ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 08. März 2024 bestand. Am 18. Juli 2024 ist ein Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Vergütung des Verwalters ist auf Grundlage eines Vermögenswerts in Höhe von 14.895,26 EUR nebst gesetzlicher Umsatzsteuer festgesetzt worden. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 1.219.844,64 EUR berücksichtigt worden. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 9.767,86 EUR. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO nach Verteilung der Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 InsO eingestellt worden. Gegen den Einstellungsbeschluss ist die befristete Erinnerung binnen zwei Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 125/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 211 InsO nach Verteilung der Ins…
3 IN 125/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 211 InsO nach Verteilung der Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 InsO eingestellt.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten For…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.03.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 125/21
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 9. Februar 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer wird Termin zur:
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörteru…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer wird Termin zur:
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 18.07.2024 bei Gericht eingehen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
3 IN 125/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 125/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH, Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalter…
3 IN 125/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH, Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 14.895,26€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 125/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger…
3 IN 125/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Wolff-Hochbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14599 FF), Berliner Allee 6, 16356 Werneuchen, eingetragener Sitz: Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 1.219.844,64 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 9.767,86 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO sowie die Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
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