Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47636
EUID
DEM1114.HRB47636
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 429/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Adresse
Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
11.09.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
19.11.2025
Schlusstermin / Einreichungsfrist
02.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie die Vermittlung und die Vergabe von Aufträgen im Baugewerbe, soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger können bis zum 19.11.2025 Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen beim Insolvenzgericht Offenbach am Main erheben. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist anberaumt. Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 02.112.2025 schriftlich einzureichen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 35.219,53 Euro abzüglich der Honorarkosten des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten, bei einer Summe festgestellter Forderungen von 161.515,63 Euro.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 26.09.2025 festsetzen lassen. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung bildete…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 26.09.2025 festsetzen lassen. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung bildete eine Insolvenzmasse in Höhe von 42.552,39 Euro. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet und ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände angesetzt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Einwendungen bis zum 02.12.2025 einzureichen. Mit Genehmigung des Gerichts soll die Verteilung vorgenommen werden; der verfügbare Massebestand beträgt 35.219,53 Euro abzüglich der Kosten. Die Summe der festgestellten Forderungen nach § 38 InsO beläuft sich auf 161.515,63 Euro. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurden Fristen zur Erhebung von Widerspruch angeordnet, wobei in einer Bekanntmachung vom 16.10.2025 eine Frist bis zum 19.11.2025 und in einer früheren vom 01.08.2024 bis zum 11.09.2024 genannt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 429/22. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Ausl…
Geschäftsnummer: 8 IN 429/22. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden keine Zuschläge geltend gemacht.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 42.552,39 Euro ausgegangen.
Insbesondere war hier zu berücksichtigen, daß eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlußrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen ist, was auch dann gilt, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters ergibt (so BGH 9. Zivilsenat, Beschluß v. 25.10.2007, Az. IX ZB 147/06).
Hierbei war zunächst die seitens des Verwalters bereits generierte Insolvenzmasse in Höhe von 38.981,53 Euro zugrundezulegen und dieser sodann die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, welche sich ergibt, wenn man aus der bereits generierten Insolvenzmasse die Vergütung sowie die Auslagen errechnet und sodann hieraus die Umsatzsteuer ermittelt. Die hinzuzurechnende Umsatzsteuer beträgt in vorliegendem Fall 3.570,86 Euro und ist der generierten Insolvenzmasse hinzuzurechnen, so daß sich letztlich eine bei der Berechnung der Vergütung zugrundezulegende Insolvenzmasse in Höhe von 42.552,39 Euro ergibt.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind zwei angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen. Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO gilt Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend (§ 4 Abs. 2 S. 2 InsVV). Die Zustellungsauslagen betragen somit 3,50 Euro je Zustellung, können jedoch erst ab der 11. Zustellung geltend gemacht werden.
In vorliegendem Verfahren wurden keine Zustellungsauslagen geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 429/22: In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636),
vertreten durch:
Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).…
AZ: 8 IN 429/22: In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636),
vertreten durch:
Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.12.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 429/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die…
AZ: 8 IN 429/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 35.219,53 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 161.515,63 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 429/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung e…
AZ: 8 IN 429/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 429/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten F…
8 IN 429/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauunternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 19.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 429/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauuternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Fo…
8 IN 429/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Henning GmbH Bauuternehmen, ehemals Schillerstraße 73, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 47636), vertr. d.: Wolfgang Henning, Theodor-Heuss-Str. 40, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.