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Insolvenzprofil
Wolitherm UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Edith-Stein-Straße 1A, 63075 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 55851
EUID
DEM1114.HRB55851
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 131/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Hans Georg Lindinger
Adresse
Edith-Stein-Str. 1A, 63075 Offenbach am Main
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
26.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export, der Handel mit und der Vertrieb von Waren verschiedener Art, insbesondere Wärmepumpen, Heiz-und Klimaanlagen, Solarmodulen, Anlagen und Geräte zur Energiegewinnnung sowie mit Kraftfahrzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wolitherm UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 131/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wolitherm UG (haftungsbeschränkt), Edith-Stein-Str. 1A, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 55851), vertr. d.: Hans Georg Lindinger, Edith-Stein-Str. 1A, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Inso…
8 IN 131/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wolitherm UG (haftungsbeschränkt), Edith-Stein-Str. 1A, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 55851), vertr. d.: Hans Georg Lindinger, Edith-Stein-Str. 1A, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2026
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