Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolter, Marco Johannes
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Adresse
Bahnhofstraße 54, 66111 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 10713
EUID
DEV1109.HRA10713
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
103 IN 53/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
15.01.2026
Gläubigerversammlung
05.05.2026 , 13:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Marco Johannes Wolter, Inhaber der Firma Fitness Loft e.K., wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bearbeitet. Im Verfahren sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse ergangen. Ein Beschluss vom 16.12.2025 ordnete die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren an. Der dafür maßgebliche Prüfungsstichtag war der 15.01.2026, bis zu dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen musste. Ein weiterer Beschluss vom 21.04.2026 betraf die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine beabsichtigte Rechtshandlung des Verwalters, konkret die Zustimmung zur Klageerhebung gegen die Fa. Kraftwerk GmbH. Für diese Beschlussfassung wurde ein Termin auf den 05.05.2026 um 13:45 Uhr im Sitzungssaal 24 des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 53/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marco Johannes Wolter, geboren am 15.05.1973, Saargemünder Straße 212 a, 66129 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 10713 eingetragenen Firma Fi…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 53/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marco Johannes Wolter, geboren am 15.05.1973, Saargemünder Straße 212 a, 66129 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 10713 eingetragenen Firma Fitness Loft e.K.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte Rechtshandlung (§§ 160, 161 InsO) vorliegend:
Zustimmung zur Klageerhebung gegen die Fa. Kraftwerk GmbH.,
Termin bestimmt auf
Dienstag, 05.05.2026, 13:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 53/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 53/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marco Johannes Wolter, geboren am 15.05.1973, Saargemünder Straße 212 a, 66129 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 10713 eingetragenen Firma Fi…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 53/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marco Johannes Wolter, geboren am 15.05.1973, Saargemünder Straße 212 a, 66129 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 10713 eingetragenen Firma Fitness Loft e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 26 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 53/24
Amtsgericht Saarbrücken, 16.12.2025
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