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Insolvenzprofil
Wondzenski Metallbearbeitung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 4473
EUID
DER2604.HRB4473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 60/15
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Neumann
Adresse
Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Beschlussdatierung
12.08.2026
Beschlussdatierung
13.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wondzenski Metallbearbeitung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Neumann, hat eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 42.193,27 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 2.018,62 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Der Beschwerdewert liegt über der Grenze von 300,00 EUR, sodass eine sofortige Beschwerde statthaft ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 60/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4473 eingetragenen Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wondzenski, Siegersbusc…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 60/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4473 eingetragenen Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wondzenski, Siegersbusch 14, 42327 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Neumann, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
xxx €
Endbetrag
xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Verwalter hat eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Gemäß § 6 InsVV erhält der Verwalter für eine Nachtragsverteilung eine gesonderte Vergütung, die unter Berücksichtigung der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Dies kann durch die Festsetzung eines Bruchteils der Regelvergütung erfolgen.
Der Regelsatz wird gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 2.018,62 € berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung angemessen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.
100 IN 60/15
Amtsgericht Hagen, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 60/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4473 eingetragenen Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Wondzenski
hat das Gericht ei…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 60/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4473 eingetragenen Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Wondzenski
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 42.193,27 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.018,62 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
100 IN 60/15
Amtsgericht Hagen, 13.08.2026
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