Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Worksmart GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrichstr. 82, 40217 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 56837
EUID
DER1101.HRB56837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 45/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2026
Berichtstermin
17.06.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
17.06.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von kaufmännischen Fach- und Führungskräften mittels Arbeitnehmerüberlassung, per Direktvermittlung oder die Vermittlung von Dienstverträgen sowie die Erbringung von Personaldienstleistungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.05.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Worksmart GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 25.02.2026. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 17.06.2026 um 11:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 03.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 45/26
501 IN 45/26
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56837 eingetragenen Worksmart GmbH, Friedrichstr. 82, 40217 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz,
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 45/26
501 IN 45/26
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56837 eingetragenen Worksmart GmbH, Friedrichstr. 82, 40217 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 17.06.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Düsseldorf, 01.05.2026
Amtsgericht
Schreiber
Richter am Amtsgericht
501 IN 45/26
Düsseldorf, 01.05.2026
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