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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Übernahme der Geschäftsführung in Tochterunternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens und Erbringung von Managementleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BONDR FOUNDERS UG (haftungsbeschränkt) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 26.02.2026 bei Gericht eingegangen. Die Schuldnerin hatte ihren Antrag bereits am 20.02.2026 gestellt. Da keine ausreichende Masse für die Durchführung des Verfahrens vorlag, wurde der Eröffnungsantrag zurückgewiesen.
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