Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Gewerbegebiet II Nr. 19, 18609 Ostseebad Binz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRB 8589
EUID
DEN1209V.HRB8589
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 164/20
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalter Michael Busching
Adresse
Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock
Termine & Fristen
Erörterungs- und Abstimmungstermin
09.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an Bauträgergesellschaften und An- und Verkauf von Grundstücken und Bebauung derselben mit eigenen Mitteln durch Dritte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Stralsund hat am 11.08.2026 beschlossen, den Insolvenzverwalter mit der Zustellung der Ladung zum Erörterungs- und Abstimmungstermin samt Zusammenfassung des Insolvenzplans an die angemeldeten Gläubiger zu beauftragen. Die Zustellungen haben unverzüglich durch Aufgabe zur Post zu erfolgen. Für den Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, der Stimmrechte sowie der Schlussrechnung ist Mittwoch, 09.09.2026, 10:00 Uhr im Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund angesetzt. Unterlagen zur Rechnungslegung, der vollständige Insolvenzplan und eingegangene Stellungnahmen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH ist beim Amtsgericht Stralsund anhängig. Der Richter am Amtsgericht Kaffke hat am 11.08.2026 beschlossen, den Insolvenzverwalter mit der Zustellung der Ladung zum Erörterungs- und Abstimmungstermin samt Zusammenfassung des Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH ist beim Amtsgericht Stralsund anhängig. Der Richter am Amtsgericht Kaffke hat am 11.08.2026 beschlossen, den Insolvenzverwalter mit der Zustellung der Ladung zum Erörterungs- und Abstimmungstermin samt Zusammenfassung des Insolvenzplans zu beauftragen. Für diesen Termin wurde der 09.09.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund bestimmt. In diesem Termin sollen der Insolvenzplan und die Stimmrechte der Gläubiger erörtert sowie über den Plan abgestimmt werden. Zudem wird die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert. Am 25.08.2026 hat das Gericht die Vergütung des Insolvenzverwalters Michael Busching festgesetzt, wobei dieser aufgrund einer Einigung mit den Planbeteiligten einen Bruttobetrag beansprucht. Gegen die Entscheidung zur Vergütungsfestsetzung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 164/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH, Gewerbegebiet II Nr. 19, 18609 Ostseebad Binz, vertreten durch den Geschäftsführer Roger Pieniak
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8589
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwa…
92 IN 164/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH, Gewerbegebiet II Nr. 19, 18609 Ostseebad Binz, vertreten durch den Geschäftsführer Roger Pieniak
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8589
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Gerald Karberg, Goethestraße 8, 17033 Neubrandenburg, Gz.: 64/20 KA01
hat das Amtsgericht Stralsund durch den Richter am Amtsgericht Kaffke am 11.08.2026 beschlossen:
1. Gemäß §§ 8 Abs. 3, 4 InsO, 184 Abs. 2 ZPO wird der Insolvenzverwalter mit der Zustellung der Ladung zum Erörterungs- und Abstimmungstermin samt einer Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans an die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, beauftragt. Die Gläubiger sind in der Ladung auf die Möglichkeit hinzuweisen, im Termin Einwendungen gegen den Plan vorbringen zu können oder ihn abzulehnen.
2. Die Zustellungen haben unverzüglich durch Aufgabe zur Post zu erfolgen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 164/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH, Gewerbegebiet II Nr. 19, 18609 Ostseebad Binz, vertreten durch den Geschäftsführer Roger Pieniak
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8589
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwa…
92 IN 164/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH, Gewerbegebiet II Nr. 19, 18609 Ostseebad Binz, vertreten durch den Geschäftsführer Roger Pieniak
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8589
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Gerald Karberg, Goethestraße 8, 17033 Neubrandenburg, Gz.: 64/20 KA01
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
wird bestimmt auf
Mittwoch, 09.09.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 164/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH, Gewerbegebiet II Nr. 19, 18609 Ostseebad Binz, vertreten durch den Geschäftsführer Roger Pieniak
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8589
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsan…
92 IN 164/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH, Gewerbegebiet II Nr. 19, 18609 Ostseebad Binz, vertreten durch den Geschäftsführer Roger Pieniak
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8589
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Gerald Karberg, Goethestraße 8, 17033 Neubrandenburg, Gz.: 64/20 KA01
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Die Vergütung des Insolvenzverwalters Michael Busching, Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wird wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
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Gründe:
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Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.07.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von ... EUR beträgt die Vergütung gemäß § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) vorliegend bereits ... EUR (Nettoregelvergütung).
Der Insolvenzverwalter könnte hierauf noch Zuschläge in erheblicher Höhe für die Abwicklung der Beteiligung, die hohe Quote im Verfahren und das Erarbeiten und Vorlegen des Insolvenzplanes beantragen. Zudem stünde ihm unter Berücksichtigung einer Verfahrenslaufzeit von 72 Monaten in Ansehung der Regelvergütung ein Aspruch auf Auslagenerstattung in bedeutender Höhe zu.
Aufgrund der Einigung mit den Planbeteiligten beansprucht er jedoch nur einen Bruttobetrag von ... EUR, der ihm in jedem Fall zusteht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer Rechtsverkehr Verordnung ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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