Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
World Döner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24032
EUID
DEW1215.HRB24032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 228/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
04.03.2025
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
10.03.2025
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
26.03.2025
Schlusstermin
19.05.2025 , 09:35 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf sowie die Zubereitung von Fleischwaren aller Art und deren Verpackung, der An- und Verkauf von Gastronomiebedarf sowie der Betrieb von Gaststätten und Imbissstätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der World Döner GmbH ist nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden: Am 03.02.2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 04.03.2025 bestand. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters waren am 10.03.2025 festgesetzt worden. Am 26.03.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 39.606,08 EUR zugrunde gelegt wurde. Ebenfalls am 26.03.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Schlusstermin auf den 19.05.2025 um 9:35 Uhr bestimmt. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen beliefen sich auf 415.917,12 EUR, während ein Massebestand von 43.541,72 EUR verfügbar war. Das Verfahren ist nun beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 228/18 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurde nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Ins…
2 IN 228/18 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurde nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 228/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen V…
2 IN 228/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.03.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 228/18. In dem Insolvenzverfahren World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 10.03.2025 festgese…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 228/18. In dem Insolvenzverfahren World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 10.03.2025 festgesetzt worden.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle, Akazienwäldchen 2, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 228/18: In dem Insolvenzverfahren World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 26.03.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insol…
2 IN 228/18: In dem Insolvenzverfahren World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 26.03.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 39606,08 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 228/18: In dem Insolvenzverfahren World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag, 19.05.2025 …
2 IN 228/18: In dem Insolvenzverfahren World Döner GmbH, Merziener Straße 107, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 24032), vertr. d.: Selin Gönen, Alte Straße 2 A, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag, 19.05.2025 um 9.35 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 43.541,72 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 415.917,12 EUR Insolvenzforderungen.
Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 26.03.2025
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