Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 33380
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SKS Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Scholis 22 b, 06905 Bad Schmiedeberg OT Schmolis
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 33380
EUID
DEW1215.HRB33380
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 94/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.06.2026
Eröffnung
01.08.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Berichtstermin
13.10.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
13.10.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen für Netzwerkinstallationen und Installationen von Breitbandkommunikationsanlagen sowie der Handel mit dazugehörigen Komponenten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der SKS Service GmbH ist am 15.06.2026 durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der SKS Service GmbH in Bad Schmiedeberg ist am 15.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.08.2026 um 10:00 Uhr wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.09.2026 anzumelden.…
Über das Vermögen der SKS Service GmbH in Bad Schmiedeberg ist am 15.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.08.2026 um 10:00 Uhr wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.09.2026 anzumelden. Für den 13.10.2026 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 94/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SKS Service GmbH, Scholis 22b, 06905 Bad Schmiedeberg (AG Stendal, HRB 33380), vertr. d.: Olaf König, Schellinberg 23c, 06905 Bad Schmiedeberg, (Geschäftsführer), ist am 15.06.2026 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens ange…
Az.: 2 IN 94/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SKS Service GmbH, Scholis 22b, 06905 Bad Schmiedeberg (AG Stendal, HRB 33380), vertr. d.: Olaf König, Schellinberg 23c, 06905 Bad Schmiedeberg, (Geschäftsführer), ist am 15.06.2026 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail: eckert-halle@eckert.law bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 94/26 : Über das Vermögen der SKS Service GmbH, Scholis 22b, 06905 Bad Schmiedeberg (AG Stendal, HRB 33380), vertr. d.: Olaf König, Schellinberg 23c, 06905 Bad Schmiedeberg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Auri…
2 IN 94/26 : Über das Vermögen der SKS Service GmbH, Scholis 22b, 06905 Bad Schmiedeberg (AG Stendal, HRB 33380), vertr. d.: Olaf König, Schellinberg 23c, 06905 Bad Schmiedeberg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail: eckert-halle@eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.09.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 13.10.2026, 09:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.08.2026
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