Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WrapUp GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hafenstr. 11 a, 65439 Flörsheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 32519
EUID
DEM1906.HRB32519
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 284/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwaltungen
Adresse
Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611 / 180 89-100
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.09.2023
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.01.2024
Festsetzung Vergütung
24.01.2024
Beschluss Prüfung nach Anmeldefrist
10.12.2025
Stichtag besonderer Prüfungstermin
27.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
der professionelle Geschenkeinpackservice und der Handel mit geschenkverpackten Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WrapUp GmbH ist anhängig. Mit Beschluss vom 12.09.2023 wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet und Alexander Haas als Geschäftsführer benannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Blersch hat seine Vergütung durch Beschluss festsetzen lassen, wobei eine Erhöhung des Bruchteils auf 35 % aufgrund obstruktiven Verhaltens des Geschäftsführers erfolgte. Am 23.01.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 27.01.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche eingereicht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 284/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WrapUp GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hafenstraße 11a, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 32519), vertr. d.: Alexander Haas, Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters dur…
10 IN 284/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WrapUp GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hafenstraße 11a, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 32519), vertr. d.: Alexander Haas, Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.09.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 222.406,00 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 35 % statt der grundsätzlich zu bewilligenden 25% festgesetzt wird.
Die Erhöhung resultiert aus dem Mehraufwand des Insolvenzverwalters infolge der schwierigen Informationsbeschaffung zur Sicherung der Vermögensgegenstände (es konnte auf keine Mitarbeiter im Unternehmen mehr zurückgegriffen werden, der Geschäftsführer gab sich unwissend..), dem Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Geschäftsunterlagen und dem obstruktiven Verhalten des Geschäftsführers. Eine Erhöhung des Bruchteils um 10% war insoweit angemessen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Die Schuldnerin wurde angehört (Bl. 212R). Binnen der gesetzten Frist erfolgte keine Stellungnahme.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
er vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 284/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WrapUp GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hafenstraße 11a, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 32519), vertr. d.: 1. Alexander Haas, Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2024 gem. § 208 InsO angezei…
10 IN 284/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WrapUp GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hafenstraße 11a, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 32519), vertr. d.: 1. Alexander Haas, Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 284/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WrapUp GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hafenstraße 11a, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 32519), vertr. d.: 1. Alexander Haas, Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
10 IN 284/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WrapUp GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Hafenstraße 11a, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 32519), vertr. d.: 1. Alexander Haas, Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.12.2025
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