Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WRW Westfälische Rohrwerke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 8574
EUID
DER2713.HRB8574
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 11/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
23.02.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
05.07.2024
Gläubigerversammlung
04.02.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WRW Westfälische Rohrwerke GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 23.02.2024 anberaumt, in der über die Zustimmung zu einer vergleichsweise Einigung mit der DOW Deutschland Anlagengesellschaft mbH zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen beschlossen werden sollte. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.07.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WRW Westfälische Rohrwerke GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat in verschiedenen Beschlüssen Termine für besondere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. Zunächst wurde ein Termin für den 23.02.2024 anges…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WRW Westfälische Rohrwerke GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat in verschiedenen Beschlüssen Termine für besondere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. Zunächst wurde ein Termin für den 23.02.2024 angesetzt, um einer vergleichsweise Einigung mit der DOW Deutschland Anlagengesellschaft mbH zuzustimmen. Später ordnete das Gericht die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren an, wobei der Prüfungsstichtag auf den 05.07.2024 festgelegt wurde. Ein weiterer Termin für eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 04.02.2025 bestimmt, um einer Vergleichsvereinbarung mit der Multicapas Industrial S.L. zuzustimmen. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 11/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8574 eingetragenen WRW Westfälische Rohrwerke GmbH, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Edmund Pilarski, Kruppstraße 29, 5922…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 11/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8574 eingetragenen WRW Westfälische Rohrwerke GmbH, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Edmund Pilarski, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen und Herrn Gerhard Auental, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Boris Ober, Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln
wird Termin für eine besondere Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO), hier:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine dahingehende vergleichsweise Einigung mit der DOW Deutschland Anlagengesellschaft mbH abzuschließen, dass diese zur Abgeltung sämtlicher Anfechtungsansprüche (242.115,62 €) einen Betrag von 100.0000,00 € an die Insolvenzmasse zahlt
bestimmt auf
Freitag, 23.02.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
86 IN 11/20
Amtsgericht Münster, 02.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 11/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8574 eingetragenen WRW Westfälische Rohrwerke GmbH, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Edmund Pilarski, Kruppstraße 29, 5922…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 11/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8574 eingetragenen WRW Westfälische Rohrwerke GmbH, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Edmund Pilarski, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen und Herrn Gerhard Auental, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
86 IN 11/20
Amtsgericht Münster, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 11/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8574 eingetragenen WRW Westfälische Rohrwerke GmbH, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Edmund Pilarski, Kruppstraße 29, 5922…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 11/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8574 eingetragenen WRW Westfälische Rohrwerke GmbH, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Edmund Pilarski, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen und Herrn Gerhard Auental, Kruppstraße 29, 59227 Ahlen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Boris Ober, Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln
wird ein Termin für eine besondere Gläubigerversammlung (§ 75 InsO) zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung des Insolvenzverwalters mit der Multicapas Industrial S.L. zur Vermeidung einer zeit - und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung.
Inhalt der Vergleichsvereinbarung ist, dass die Multicapas Industrial S.L. innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden des Vergleiches einen Betrag von 100.000,00 € an den Insolvenzverwalter zahlt.
Die Parteien sind sich einig, dass mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung des Vergleichsbetrags sämtliche wechselseitigen Ansprüche - bekannt oder unbekannt gleich aus welchem Rechtsgrund - abgegolten und erledigt sind
bestimmt auf
Dienstag, 04.02.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Vergleich vom 16.12.2024 nebst dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.01.2025 auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle bereit.
86 IN 11/20
Amtsgericht Münster, 09.01.2025
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