Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W&S Polymer-Solution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Weststr. 42, 06126 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 27966
EUID
DEW1215.HRB27966
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 532/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.01.2025 , 11:30 Uhr
Eröffnung
28.02.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.05.2025
Berichtstermin
29.05.2025
Prüfungstermin
29.05.2025
Gläubigerversammlung
01.07.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Großhandel mit technischen Kunststoffen, die Produktion und der Handel mit Kunststofferzeugnissen (Extrusion/Spritzguss).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH ist mit Wirkung zum 28.02.2025 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Halle (Saale) eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Christian Beck bestellt worden. Die internationale Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in Deutschland hat. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 01.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.05.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte bei Gericht eingegangen sein. Eine besondere Gläubigerversammlung wird für den 01.07.2025 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Halle (Saale) anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO zu beschließen, darunter die freihändige Veräußerung des Vermögens und die Stilllegung des Unternehmens. Ein früherer Beschluss vom 27.02.2025 wurde durch Beschluss vom 06.03.2025 berichtigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH ist mit Wirkung zum 28.02.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 10.01.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dipl.-Kfm. Christian Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der ursprüngliche Eröffnungsbes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH ist mit Wirkung zum 28.02.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 10.01.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dipl.-Kfm. Christian Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der ursprüngliche Eröffnungsbeschluss vom 27.02.2025 wurde durch Beschluss vom 06.03.2025 berichtigt, sodass das korrekte Datum des Eröffnungsbeschlusses der 28.02.2025 ist. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 01.05.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.05.2025. Für diesen Termin müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte bei Gericht eingehen. Eine besondere Gläubigerversammlung wird für den 01.07.2025 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen zu beschließen, darunter die freihändige Veräußerung des Vermögens und die Stilllegung des Unternehmens.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 532/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 103 B-2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird b…
59 IN 532/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 103 B-2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 01.07.2025, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, gegebenenfalls auch an nahestehende Personen der Schuldnerin - hier: Kaufvertrag vom 07.03.2025
- die Stilllegung des Unternehmens der Schuldnerin aufgrund der am 28.02.2025 erfolgten Übertragung des Geschäftsbetriebes auf die Erwerberin und
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert zu führen sowie zur Beilegung streitiger Verfahren Vergleiche abzuschließen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss und der Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.05.2025 können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 532/24 : Über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 1038/2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist mit Wirkung zum 28.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzve…
59 IN 532/24 : Über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 1038/2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist mit Wirkung zum 28.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Christian Beck, Hansering 1, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/21222400, Fax: 0345/21222436, E-Mail: beck@beck-inso.de
http://www.beck-inso.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 29.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 532/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 1038/2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 27.02.2025 aufgrund eines offensichtlichen Schr…
59 IN 532/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 1038/2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 27.02.2025 aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers mit Beschluss vom 06.03.2025 wie folgt berichtigt worden.
Das Datum des Beschlusses lautet richtig 28.02.2025
Auf Seite 3 unter Gründe ist das Datum des Gutachtens zu korrigieren in 25.02.2025.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 532/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 1038/2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 10.01.2025 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des V…
59 IN 532/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH, Weststraße 42, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27966), vertr. d.: Christoph Gregor Sosnowski, Damaschkestr. 1038/2, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 10.01.2025 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Christian Beck, Hansering 1, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/21222400, Fax: 0345/21222436, E-Mail: beck@beck-inso.de
http://www.beck-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.01.2025
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