Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WSV-Messebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 10798
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3304V.HRB10798
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 280/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Adresse
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Beschlussfassung Vergleich
19.04.2024 , 09:30 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungen
05.08.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
29.10.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
06.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung, den Handel, den Betrieb, die Vermietung und den Vertrieb von Messeständen, Set- und Dekorationsbauten, Bühnenbildern, Ladeneinrichtungen, Mietmöbel, individuelle Möbel- und Schreinerarbeiten, die Veranstaltung und Organisation von Events und Firmen-, bzw. Großveranstaltungen, die Planung und Projektierung derselben sowie die Vermietung von Technik- und IT-Dienstleistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen und Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Subbranche
Messe & Ausstellung
Nebenbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Handel von Messeständen, Bühnenbildern und Ladeneinrichtungen sowie Organisation von Events
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSV-Messebau GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über eine Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung vom 18.03./25.03.2024 zwischen dem Geschäftsführer und dem Insolvenzverwalter anberaumt. Diese betrifft die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 24.000 € zur Abgeltung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer. Der Termin zur Beschlussfassung ist für den 19.04.2024 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth bestimmt. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Zudem erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabelle lfd. Nr. 171 - 194) im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten steht es frei, bis zum 05.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSV-Messebau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Fürth hat die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 05.08.2024 und bis zum 29.10.2024 gesetzt wurden. Zudem wurde ein Termin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSV-Messebau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Fürth hat die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 05.08.2024 und bis zum 29.10.2024 gesetzt wurden. Zudem wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine Vergleichsvereinbarung für den 19.04.2024 bestimmt. Das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden, wobei Einwendungen innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung vorgebracht werden können.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSV-Messebau GmbH ist eröffnet. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine Vergleichsvereinbarung am 19.04.2024 wurde bestimmt, wobei die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die Versammlung beschlussunfähig ist. Es erfolgten mehrere schriftliche Prüfung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSV-Messebau GmbH ist eröffnet. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine Vergleichsvereinbarung am 19.04.2024 wurde bestimmt, wobei die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die Versammlung beschlussunfähig ist. Es erfolgten mehrere schriftliche Prüfungen nachträglich angemeldeter Forderungen mit entsprechenden Widerspruchsfristen bis zum 05.08.2024 und 29.10.2024. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Dr. Jochen Zaremba wurde geprüft und die Festsetzung der Vergütung sowie Auslagen beschlossen, wobei ein Zuschlag gewährt wurde. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 1.892.295,53 EUR steht ein Massebestand von 260.954,26 EUR zur Verfügung. Das Verfahren befindet sich im Stadium des Schlusstermins; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis zum 06.01.2025 möglich. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 10798
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung…
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 10798
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung vom 18.03./25.03.2024 zwischen dem Geschäftsführer der Schuldnerin und dem Insolvenzverwalter über die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 24.000 € zur Abgeltung der Ansprüche gegen den Geschäftsführer
wird bestimmt auf
Freitag, 19.04.2024, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 10798
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderun…
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 10798
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 171 - 194 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 10798
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters …
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 10798
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 28.08.2024 zu entscheiden.
Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd. …
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 195 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 08.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Königstorgraben 3,…
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.08.2024.
Ausgehend von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 336.992,27 € wurde die Regelvergütung nach §§ 63 Abs. 1 InsO, 2 Abs. 1 InsVV festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter beantragte zusätzlich zur Regelvergütung einen Zuschlag in Höhe des 0,45-fachen Regelsatzes. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier zweifelsfrei gegeben: Aufgrund der Geschäftspraxis der Schuldnerin war ein erhöhter Buchhaltungsaufwand bei der Aufarbeitung der Barkasse gegeben; etwa 220 Einzelbuchungen waren zu klären und aufzuarbeiten. Zudem bereitete die Abwicklung des Unternehmenskaufvertrags eine erhebliche Mehrarbeit für den Insolvenzverwalter, der einzelne Kundenaufträge auf den Fertigungsgrad zum Zeitpunkt der Übergabe an die Erwerberin zu prüfen hatte. Auch für die überdurchschnittlich hohe Anzahl von Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle, mithin 195 Forderungen, ist dem Insolvenzverwalter ein Zuschlag auf die Regelvergütung zu gewähren.
Für die Festsetzung des Gesamtzuschlags ist stets eine Gesamtbetrachtung erforderlich, um eine doppelte Berücksichtigung von Umständen zu vermeiden und sich aus Einzelzuschlägen ergebenden Überschneidungen Rechnung tragen zu können. Der Tatrichter hat die Höhe des Gesamtzuschlags danach zu bemessen, dass der festgestellte Mehraufwand angesichts der im Einzelfall bestehenden Besonderheiten insgesamt angemessen vergütet wird, BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021, Az.: IX ZB 51/19, juris. Vorliegend wird ein Gesamtzuschlag in Höhe des 0,45-fachen Regelsatzes als angemessenes Entgelt für die Mehrarbeit und den Einsatz des Insolvenzverwalters betrachtet.
Zudem wurden die Auslagen des Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den Kosten der Zustellung an insgesamt 354 Gläubiger festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Die Beteiligten wurden zum Vergütungsantrag angehört; es wurden keine Einwendungen erhoben.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.892.295,53 EUR steht ein Betrag von voraussichtlich e…
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.892.295,53 EUR steht ein Betrag von voraussichtlich etwa 190.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnu…
IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WSV-Messebau GmbH, Gewerbestraße 3, 91452 Wilhermsdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Appelsmeier Wolfgang
Registergericht Fürth HRB 10798
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.01.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.892.295,53 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 260.954,26 € (Stand: 12.08.2024) gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.11.2024
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