Am 27.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WT Altra IT-Services GmbH eröffnet worden. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 1175/23 W-13-8 behandelt. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für den 18.04.2024 ist eine Gläubigerversammlung angesetzt, auf der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter gewählt werden kann, ein Gläubigerausschuss gebildet wird und Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens sowie die Anordnung der Eigenverwaltung getroffen werden sollen. Zudem sollen die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1175/23 W-13-8 - Am 27.12.2023 um 13:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren WT Altra IT-Services GmbH, Zeppelinstraße 33, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 128853),
vertreten durch:
1. Oliver Rudolf Weber, (Geschäftsführer),
2. Sebastian Seefelder, (Geschäftsführer),
3. Peter Günther Lorenz, (Geschäftsführe…
810 IN 1175/23 W-13-8 - Am 27.12.2023 um 13:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren WT Altra IT-Services GmbH, Zeppelinstraße 33, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 128853),
vertreten durch:
1. Oliver Rudolf Weber, (Geschäftsführer),
2. Sebastian Seefelder, (Geschäftsführer),
3. Peter Günther Lorenz, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 07.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 18.04.2024, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1175/23 W-13-8 - In dem Insolvenzverfahren WT Altra IT-Services GmbH, Zeppelinstraße 33, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 128853),
vertreten durch:
1. Oliver Rudolf Weber, (Geschäftsführer),
2. Sebastian Seefelder, (Geschäftsführer),
3. Peter Günther Lorenz, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis…
810 IN 1175/23 W-13-8 - In dem Insolvenzverfahren WT Altra IT-Services GmbH, Zeppelinstraße 33, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 128853),
vertreten durch:
1. Oliver Rudolf Weber, (Geschäftsführer),
2. Sebastian Seefelder, (Geschäftsführer),
3. Peter Günther Lorenz, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 30.12.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.01.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.09.2024
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