Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WTGCBCA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Str. 5, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50427
EUID
DEM1114.HRB50427
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 200/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Steffen Schneider
Adresse
Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
069/963761130
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.03.2024
Eröffnung
01.06.2024 , 11:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.07.2024
Widerspruchsfrist
14.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Konzeption, Planung und Umsetzung von gastronomischen Projekten, sowie die Beratung und Bereitstellung von Dienstleistungen und Schulungen im gastronomischen Bereich und das Betreiben von gastronomischen Objekten, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck notwendigen und fördernden oder nützlich erscheinenden Geschäfte und Maßnahmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 27.03.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der WTGCBCA GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Steffen Schneider ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 24.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Beteiligte können Forderungsanmeldungen bis zum 14.08.2024 widersprechen und Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder anderen Angelegenheiten stellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 200/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 50427), vertr. d.: Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des…
Az.: 8 IN 200/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 50427), vertr. d.: Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Schneider, (F-Fach 14), Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50427),
vertreten durch:
Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlage…
8 IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50427),
vertreten durch:
Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
wird heute, am 01.06.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Steffen Schneider, (F-Fach 14), Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Steffen Schneider vom 22.05.2024.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 200/24: Am 01.06.2024 um 11:25 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50427), vertr. d.: Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Inso…
Geschäftsnummer: 8 IN 200/24: Am 01.06.2024 um 11:25 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50427), vertr. d.: Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Schneider, (F-Fach 14), Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 24.07.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 14.08.2024. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 14.08.2024 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 200/24: In dem Insolvenzverfahren WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 50427), vertr. d.: Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird der Insolvenzverwalter Steffen Schneider, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, au…
8 IN 200/24: In dem Insolvenzverfahren WTGCBCA GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 50427), vertr. d.: Jalalle Chahboune, Auf der Schulwiese 22, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird der Insolvenzverwalter Steffen Schneider, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO entlassen.
Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 10.08.2026.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.07.2026
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