Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 742267
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wuhrer Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 742267
EUID
DEB8537.HRB742267
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
1 IN 202/26, 1 IN 158/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Bekanntmachung
14.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Die Wuhrer Service GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Johannes Baptist Grathwohl, hat beim Amtsgericht Ulm Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm mit der Handelsregisternummer HRB 742267. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Ulm hat in zwei Beschlüssen über Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wuhrer Service GmbH entschieden. Am 14.09.2026 wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Am 06.10.2026 wurde der Antrag ein…
Das Amtsgericht Ulm hat in zwei Beschlüssen über Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wuhrer Service GmbH entschieden. Am 14.09.2026 wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Am 06.10.2026 wurde der Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ebenfalls mangels Masse abgewiesen. In beiden Fällen wurde die sofortige Beschwerde als Rechtsbehelf zugelassen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht Ulm einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Es wurden keine weiteren Verfahrensschritte wie die Bestellung eines Insolvenzverwalters, Forderungsanmeldungen oder Termine für Berichts- oder Prüfungstermine im Text genannt. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Abweisung der Eröffnungsanträge.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 202/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Wuhrer Service GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm,
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Baptist Grathwohl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742267
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermög…
1 IN 202/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Wuhrer Service GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm,
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Baptist Grathwohl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742267
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 14.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 158/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wuhrer Service GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Baptist Grathwohl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742267
- Schuldnerin -
|
Be…
1 IN 158/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Wuhrer Service GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Baptist Grathwohl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742267
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 06.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.