Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wulf Schleiftechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Industriestraße 40, 30900 Wedemark
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218440
EUID
DEP2305.HRB218440
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
905 IN 216/22 - 8 -
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
20.09.2024
Beschluss Vergütung
10.03.2026
Beschluss Vergütung
24.03.2026
Beschluss Schlussverteilung
30.04.2026
Schlusstermin
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Neuanfertigung, Instandsetzung und Nachschliff von spanabhebenden Werkzeugen, Handel mit Werkzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, die Festsetzung wurde durch Beschluss vom 24.03.2026 bekannt gegeben. Der endgültige Insolvenzverwalter hat ebenfalls seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger wurden vor der Entscheidung über die Vergütungsanträge zur Stellungnahme aufgefordert. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 30.06.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 101.991,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 511.530,37 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, haben ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Festsetzungen wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover beka…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, haben ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Festsetzungen wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover bekannt gegeben. Für die Gläubiger wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Verfahren befindet sich im Endstadium: Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 30.06.2026. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis müssen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 101.991,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 511.530,37 EUR sind zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer E…
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Zusatzvergütung Feststellungskosten
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 119.247,73 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 7.341,88 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 126.589,61 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 343,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 98 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. …
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 254.473,88 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vom vorläufigen Insolvenzverwalter beantragte bereinigte Zuschlag in Höhe von 15% für die Betriebsfortführung war nicht zu beanstanden und daher in dieser Höhe festsetzungsfähig.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidu…
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Sti…
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftss…
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 101.991,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 511.530,37 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidu…
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 06.09.2024
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