Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROOCAA UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Technologiezentrum im Wissenschaftspark, Hollerithallee 17, 30419 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220513
EUID
DEP2305.HRB220513
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
909 IN 575/23 - 2 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.08.2024
Prüfungstermin
15.08.2024
Schlusstermin
13.02.2026
Aufhebung
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Erbringen von Softwaredienstleistungen, insbesondere der Betrieb einer Plattform zur Unterstützung des Qualitätsmanagements als Software as a Service [SaaS], Herstellung, Vertrieb und Verkauf eines Bildaufnahmesystems, Beratungs- und Schulungsangebot zum Qualitätsmanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde am 19.12.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 13.02.2026 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Am selben Tag wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Vorangegangen war die Ankündigung der Schlussverteilung am 19.12.2025, bei der ein verfügbarer Massebestand von 2.706,01 EUR und Insolvenzforderungen in Höhe von 18.996,87 EUR gemeldet wurden. Im Vorfeld des Schlusstermins fand am 18.06.2024 die Anordnung der Prüfung der angemeldeten Forderungen statt, wobei der Prüfungstermin auf den 15.08.2024 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 19.12.2025 der Zustimmung zur Schlussverteilung (§ 196 InsO) stattgegeben, wobei der Stichtag des Schlusstermi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 19.12.2025 der Zustimmung zur Schlussverteilung (§ 196 InsO) stattgegeben, wobei der Stichtag des Schlusstermins auf den 13.02.2026 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 2.706,01 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 18.996,87 EUR. Im Vorfeld waren am 18.06.2024 die Prüfung der angemeldeten Forderungen angeordnet und ein besonderer Prüfungstermin auf den 15.08.2024 bestimmt worden. Am 06.08.2024 hatte der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2026 gemäß § 200 InsO…
909 IN 575/23 - 2 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmu…
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfo…
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: www.roemermann.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.706,01 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 18.996,87 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen…
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 19.014,35 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung …
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der rechtzeitig angemeldeten ungeprüften Forderungen und auch die der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die rechtzeitig eingegangenen und bislang ungeprüften Forderungen und gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 0…
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 06.08.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldne…
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des…
909 IN 575/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOCAA UG (haftungsbeschränkt), - Technologiezentrum im Wissenschaftspark -, Hollerithallee 17, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 220513), vertr. d.: Mahnaz Soltani, Dieckbornstraße 49, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.554,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.08.2024
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